Härtefallzuschuss für Heizöl und Pellets

Seit Mitte Mai 2023 können in Bayern nun auch Entlastungsanträge für nicht leitungsgebundene Brennstoffe gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Energieträger wie Heizöl und Holzpellets.

Das Antragsverfahren ist jedoch einiges komplexer als bei leitungsbezogenen Brennstoffen, wie Gas und Fernwärme.

Ein Erstattungsanspruch liegt vor, wenn bei Zukäufen in dem Jahr 2022 gewisse Referenzpreise doppelt überschritten wurden. Bei Heizöl liegt eine Überschreitung bei einem Bruttopreis von 1,42 € pro Liter vor. Bei Pellets gilt ein Bruttopreis von 0,48 € pro Kilogramm.

Erstattet werden 80% der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100,00 Euro pro Haushalt, andernfalls erhält das Objekt überhaupt keinen Zuschuss. Der direkte Zuschuss beträgt maximal 2.000,00 Euro.

In der Praxis sieht es daher tatsächlich eher schlecht für unsere Objekte aus – nur ein Bruchteil hat überhaupt einen Anspruch auf eine Entlastung.

Natürlich prüfen wir den Anspruch dennoch gewissenhaft bei jeder einzelnen Wohnanlage. Da die Behörde aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen hat, kann die Bearbeitung der Anträge locker mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Abrechnung des letzten Wirtschaftsjahres bei Öl- und Pellets-Objekten daher in diesem Jahr etwas verzögert stattfindet.

Beratung ab einem Heizungsalter von 15 Jahren

Gerade ältere Heizungen fallen häufiger außerplanmäßig aus und müssen schnell ausgetauscht werden.

Um in diesen Fällen auf die Einhaltung der 65-Prozent-EE-Regelung und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der neuen Heizung vorbereitet zu sein, wird eine Beratung durch einen Sachverständigen (z.B. zertifizierter Energieberater) empfohlen. Betroffen sind fossile Heizungsanlagen ab einem Alter von 15 Jahren.

Diese Beratung soll neben Vorschlägen zum direkten Heizungsaustausch auch Vorschläge zu Maßnahmen zur Herstellung einer Niedertemperaturfähigkeit des Hauses, einschließlich Dämmmaßnahmen, umfassen.

Vorsorglich steht diese Maßnahme daher bei allen betroffenen Wohnanlagen zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung.

Der hydraulische Abgleich

Wohnungseigentümergemeinschaften mit über sechs Einheiten und einer zentralen Gasheizungsanlage müssen in den kommenden Monaten einen hydraulischen Abgleich durchführen und unter Umständen die Heizung optimieren lassen.

Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für größere Mehrfamilienhäuser vor. Auch kleinere Gebäude können durch diese Maßnahmen deutlich Energie sparen.

Für einen hydraulischen Abgleich berechnet der Installateur die Heizlast der einzelnen Räume und vergleicht diese mit der Heizleistung der Heizkörper und ihrer Entfernung zur Heizungspumpe. Dann werden alle Komponenten der Heizungsanlage so aufeinander abgestimmt, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt wird. Häufig ist dafür der Einbau neuer Heizkörperventile und Thermostatköpfe erforderlich.

Eigentümergemeinschaften mit mindestens zehn Wohneinheiten haben bis zum 30. September 2023 Zeit, diejenigen mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024 erfüllt haben.

Diese Maßnahme wird daher bei allen betroffenen Wohnanlagen auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung stehen. Da es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handelt, würde eine Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft automatisch zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führen.

Kategorie: WEG-Verwaltung

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