Der hydraulische Abgleich

Wohnungseigentümergemeinschaften mit über sechs Einheiten und einer zentralen Gasheizungsanlage müssen in den kommenden Monaten einen hydraulischen Abgleich durchführen und unter Umständen die Heizung optimieren lassen.

Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für größere Mehrfamilienhäuser vor. Auch kleinere Gebäude können durch diese Maßnahmen deutlich Energie sparen.

Für einen hydraulischen Abgleich berechnet der Installateur die Heizlast der einzelnen Räume und vergleicht diese mit der Heizleistung der Heizkörper und ihrer Entfernung zur Heizungspumpe. Dann werden alle Komponenten der Heizungsanlage so aufeinander abgestimmt, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt wird. Häufig ist dafür der Einbau neuer Heizkörperventile und Thermostatköpfe erforderlich.

Eigentümergemeinschaften mit mindestens zehn Wohneinheiten haben bis zum 30. September 2023 Zeit, diejenigen mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024 erfüllt haben.

Diese Maßnahme wird daher bei allen betroffenen Wohnanlagen auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung stehen. Da es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handelt, würde eine Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft automatisch zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führen.

Startschuss für Präsenz-Eigentümerversammlungen ab März 2022

Derzeit gilt in Bayern die 15. BaylfSMV. In ganz Mittelfranken gilt für die Gastronomie und Hotellerie derzeit die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet).

Das bedeutet, dass wir wieder Versammlungen abhalten dürfen. Unsere dreifach-geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung zu begrüßen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zuerst die Objekte eingeladen werden, bei denen bereits die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres vorliegen. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung oder eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung mitsamt den Abrechnungsunterlagen per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich „normale“ Versammlungs-Saison!

3G-Regelung für Eigentümerversammlungen

Seit dem 2. September 2021 gilt in Bayern die 14. BaylfSMV. Es wird von der lokalen Sieben-Tage-Inzidenz als Leitindikator für Regelungen abgerückt. Stattdessen regelt künftig eine „Krankenhausampel“, die auf der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems beruht, mögliche Einschränkungen.

Die 3G-Regel gilt ab einer Inzidenz von 35 in praktisch allen Innenräumen, also auch in Gastronomie und Hotellerie.  Somit bleiben Versammlungen in Innenräumen weiterhin zulässig. Für alle Gäste der Gastronomie besteht allerdings eine OP-Maskenpflicht bis zum Tisch. Weiterhin muss der 3G-Status vor Betreten geschlossener Räume geprüft werden. Der Testnachweis bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt.

Unsere vollständig geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung begrüßen zu dürfen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Eigentümerversammlungen auf einmal abhalten können. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Schlagwort: Eigentümerversammlung

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