Grillen in einem Mehrfamilienhaus

Sommer ist Grillsaison. Doch leider führt dies auch immer wieder zu Streitigkeiten unter den Bewohnern. Denn oft fehlt leider die gegenseitige Rücksichtnahme und so mancher Nachbar empfindet den typischen Grillgeruch als Belästigung.

Jetzt hat das Gericht die Anzahl der Grilltage festgelegt. Hierbei stellten die Richter fest, dass Grillen zwar allgemein üblich sei, es aber dennoch Grenzen dafür gebe, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssen. Es muss ein Ausgleich zwischen dem Grillen und einer rauch- und geruchsfreien Zeit gefunden werden.

In einem konkreten Urteil legten die Richter fest, dass maximal viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gegrillt werden darf.

Damit solche Interessenskonflikte gar nicht erst eskalieren, appellieren wir an die gegenseitige Rücksichtnahme in den Eigentümergemeinschaften. Des Weiteren wird empfohlen nur einen Elektro- oder Gasgrill zu benutzen und die Nachbarn nach Möglichkeit vorab zu informieren. So haben diese die Möglichkeit ihre Fenster rechtzeitig zu schließen und frische Wäsche vorher abzunehmen.

In diesem Sinne wünschen wir eine friedliche Grillsaison!

Schlagwort: Geruchsbelästigung

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