Eigentümerversammlungen wieder zulässig

Erfreulicherweise sind die Corona-Fallzahlen im Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg in den letzten Wochen konstant unter einen 7-Tage-Inzidenzwert von 50 gefallen.

Somit sind Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern in Innenräumen wieder zulässig. Auch die Gastronomie im Landkreis hat größtenteils wieder „normal“ geöffnet, sodass geeignete Räumlichkeiten für Eigentümerversammlungen zur Verfügung stehen. Für alle Gäste der Gastronomie besteht allerdings eine FFP2-Maskenpflicht bis zum Tisch.

Unsere vollständig geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung begrüßen zu dürfen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Eigentümerversammlungen auf einmal abhalten können. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Bei der Reihenfolge der Eigentümerversammlungen ist es unter anderem von Bedeutung, ob die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres schon vollständig vorliegen.

Auch Wohnanlagen, bei denen die Eigentümerversammlung aufgrund der Corona-Pandemie bereits im letzten Jahr ausfallen musste oder wichtige Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen ausstehen, müssen hierbei priorisiert behandelt werden.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung per Post.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!