Kabelgebühren ab 01.07.2024 nicht mehr auf Mieter umlagefähig

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG) fällt auch für Bestandsimmobilien die Umlagefähigkeit von Kosten für Hausverteilnetze auf den Mieter zum 01.07.2024 ersatzlos weg. Die monatlichen Kosten für die Nutzung und den Betrieb der dafür notwendigen Breitbandnetze sowie die Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender konnten Vermieter bislang über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Die Bewohner können dann selbst bestimmen, welchen Anbieter sie haben wollen – oder ob sie ganz verzichten – vergleichbar mit der Wahl des Telefon- oder Mobilfunkanbieters.

Im Gegenzug erhalten Eigentümer/ Gemeinschaften ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrages, mit dem der Vertrag je zum 30.06.2024 gekündigt werden kann.

Vorsorglich haben wir den Punkt bereits in diesem Jahr bei allen betroffenen Objekten zur Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung mit aufgenommen. Eine Kündigung des gemeinschaftlichen TV-Vertrages wird empfohlen.

Grillen in einem Mehrfamilienhaus

Sommer ist Grillsaison. Doch leider führt dies auch immer wieder zu Streitigkeiten unter den Bewohnern. Denn oft fehlt leider die gegenseitige Rücksichtnahme und so mancher Nachbar empfindet den typischen Grillgeruch als Belästigung.

Jetzt hat das Gericht die Anzahl der Grilltage festgelegt. Hierbei stellten die Richter fest, dass Grillen zwar allgemein üblich sei, es aber dennoch Grenzen dafür gebe, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssen. Es muss ein Ausgleich zwischen dem Grillen und einer rauch- und geruchsfreien Zeit gefunden werden.

In einem konkreten Urteil legten die Richter fest, dass maximal viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gegrillt werden darf.

Damit solche Interessenskonflikte gar nicht erst eskalieren, appellieren wir an die gegenseitige Rücksichtnahme in den Eigentümergemeinschaften. Des Weiteren wird empfohlen nur einen Elektro- oder Gasgrill zu benutzen und die Nachbarn nach Möglichkeit vorab zu informieren. So haben diese die Möglichkeit ihre Fenster rechtzeitig zu schließen und frische Wäsche vorher abzunehmen.

In diesem Sinne wünschen wir eine friedliche Grillsaison!

Härtefallzuschuss für Heizöl und Pellets

Seit Mitte Mai 2023 können in Bayern nun auch Entlastungsanträge für nicht leitungsgebundene Brennstoffe gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Energieträger wie Heizöl und Holzpellets.

Das Antragsverfahren ist jedoch einiges komplexer als bei leitungsbezogenen Brennstoffen, wie Gas und Fernwärme.

Ein Erstattungsanspruch liegt vor, wenn bei Zukäufen in dem Jahr 2022 gewisse Referenzpreise doppelt überschritten wurden. Bei Heizöl liegt eine Überschreitung bei einem Bruttopreis von 1,42 € pro Liter vor. Bei Pellets gilt ein Bruttopreis von 0,48 € pro Kilogramm.

Erstattet werden 80% der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100,00 Euro pro Haushalt, andernfalls erhält das Objekt überhaupt keinen Zuschuss. Der direkte Zuschuss beträgt maximal 2.000,00 Euro.

In der Praxis sieht es daher tatsächlich eher schlecht für unsere Objekte aus – nur ein Bruchteil hat überhaupt einen Anspruch auf eine Entlastung.

Natürlich prüfen wir den Anspruch dennoch gewissenhaft bei jeder einzelnen Wohnanlage. Da die Behörde aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen hat, kann die Bearbeitung der Anträge locker mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Abrechnung des letzten Wirtschaftsjahres bei Öl- und Pellets-Objekten daher in diesem Jahr etwas verzögert stattfindet.

Beratung ab einem Heizungsalter von 15 Jahren

Gerade ältere Heizungen fallen häufiger außerplanmäßig aus und müssen schnell ausgetauscht werden.

Um in diesen Fällen auf die Einhaltung der 65-Prozent-EE-Regelung und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der neuen Heizung vorbereitet zu sein, wird eine Beratung durch einen Sachverständigen (z.B. zertifizierter Energieberater) empfohlen. Betroffen sind fossile Heizungsanlagen ab einem Alter von 15 Jahren.

Diese Beratung soll neben Vorschlägen zum direkten Heizungsaustausch auch Vorschläge zu Maßnahmen zur Herstellung einer Niedertemperaturfähigkeit des Hauses, einschließlich Dämmmaßnahmen, umfassen.

Vorsorglich steht diese Maßnahme daher bei allen betroffenen Wohnanlagen zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung.

Der hydraulische Abgleich

Wohnungseigentümergemeinschaften mit über sechs Einheiten und einer zentralen Gasheizungsanlage müssen in den kommenden Monaten einen hydraulischen Abgleich durchführen und unter Umständen die Heizung optimieren lassen.

Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für größere Mehrfamilienhäuser vor. Auch kleinere Gebäude können durch diese Maßnahmen deutlich Energie sparen.

Für einen hydraulischen Abgleich berechnet der Installateur die Heizlast der einzelnen Räume und vergleicht diese mit der Heizleistung der Heizkörper und ihrer Entfernung zur Heizungspumpe. Dann werden alle Komponenten der Heizungsanlage so aufeinander abgestimmt, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt wird. Häufig ist dafür der Einbau neuer Heizkörperventile und Thermostatköpfe erforderlich.

Eigentümergemeinschaften mit mindestens zehn Wohneinheiten haben bis zum 30. September 2023 Zeit, diejenigen mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024 erfüllt haben.

Diese Maßnahme wird daher bei allen betroffenen Wohnanlagen auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung stehen. Da es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handelt, würde eine Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft automatisch zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führen.

Bis wann ist die Steuererklärung 2022 fällig?

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 muss am 2. Oktober beim Finanzamt sein. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verschoben und endet am 30. September 2023.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31. Juli 2024.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Entlastungen für das Jahr 2023

Ab März 2023 soll eine sogenannte „Energiepreisbremse“ auch bereits rückwirkend für den Zeitraum von Januar 2023 bis April 2024 greifen.

Sie deckelt die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme, zumindest für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch.  Der Gaspreis wurde auf 12 ct /kWh gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 ct/kWh. Für Strom gilt dies ebenfalls, mit einem Preisdeckel von 40ct/kWh. Für die restlichen 20% des Verbrauchs zahlen Haushalte und Betriebe den regulären Preis des Versorgers, welcher zum 01.01.2023 nahezu überall massiv angestiegen ist.

Bereits seit Oktober 2022 greift eine weitere Entlastung für Verbraucher: die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wurde gesenkt, und beträgt nun nur noch 7 Prozent (anstatt regulär 19%). Damit wird ebenfalls eine deutliche Ersparnis spürbar.

Diese Entlastungen werden einfach in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, ähnlich wie in dem Blog-Beitrag zum Thema „Energiepreis-Soforthilfe“ beschrieben.

Tipps zum richtigen Lüften

Auch, wenn die Drehkipp-Fenster als typisch deutsch empfunden und der Liebling Vieler sind, ist ein gekipptes Fenster der absolute „Heizkosten-Killer“.

Die warme Luft entweicht so nur durch einen kleinen Spalt und die kalte Luft sinkt zu Boden. Das hat zur Folge, dass das Zimmer und vor allem das Mauerwerk kalt werden.

Durch die kleine Öffnung findet keine ausreichende Luftzirkulation statt. Es erfolgt kein guter Austausch verbrauchter gegen frische Luft. Erst nach vielen Stunden ist die Luft komplett ausgetauscht. Dies ist beispielsweise nachts im Schlafzimmer okay, wenn die Heizung dabei auf * herunter gedreht wird.

Oft werden die Fenster jedoch über mehrere Stunden oder Tage gekippt, vor allem im Winter. Das schadet sowohl dem Mauerwerk und begünstigt Schimmelbildung, aber auch der Heizleistung.

Besser sollte man 2-3 Mal am Tag Stoßlüften. Im Winter reichen schon 5 Minuten, im Sommer gerne bis zu 30 Minuten. So sorgen Sie für frische Luft und ein gutes Raumklima.

Wie funktioniert die „Energiepreis-Soforthilfe“ bei einer WEG?

Durch die Medien haben Sie sicher schon erfahren, dass der Staat für Kunden von Gas und Fernwärme den Abschlag für den Dezember 2022 übernimmt.

Aber wie wird das Ganze bei Wohnungseigentümergemeinschaften gehandhabt? Wie erhalten die Eigentümer die Ersparnis?

Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, aber die meisten WEGs haben eine Zentralheizung. Es gibt also einen gemeinsamen Gasanschluss für das gesamte Haus, oder eben einen gemeinsamen Fernwärmeanschluss für alle Eigentümer. Hierbei läuft der Vertrag auf die WEG, die Hausverwaltung erhält die Rechnungen und zahlt die Abschläge vom Konto der WEG.

Für den Dezember 2022 bucht der Energieversorger nun einfach keinen Abschlag für Gas oder Fernwärme vom WEG-Konto ab, denn dieser wird vom Staat bezahlt. Der Versorger verbucht den „geschenkten“ Abschlag, dennoch wie einen ganz normal bezahlten Abschlag. Somit wird die Nachzahlung der WEG reduziert. 

Sobald die Jahresabrechnung des Versorgers vorliegt, kann die Hausverwaltung die Heizkostenabrechnung erstellen oder bei einem Messdienst in Auftrag geben. Die Heizkostenabrechnung weist dann, wie immer, die auf die einzelnen Wohnungen und Eigentümer entfallenden Heizkosten aus. In der Heizkostenabrechnung ist dann die Ersparnis durch den Dezember-Abschlag bereits enthalten. Es profitiert quasi jeder Eigentümer / Mieter in dem Verhältnis, in dem er an den gesamten Heizkosten beteiligt ist.

Bei Fragen zur Vorgehensweise oder Abrechnung helfen wir auch gerne per E-Mail weiter.

Aufgeschoben, ist nicht aufgehoben – Abgabefrist der Grundsteuererklärung endet am 31.01.23

Die Abgabefrist zur Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Die Frist der sogenannten Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer sollte eigentlich bereits am 31. Oktober 2022 enden. Da bis Anfang Oktober erst ein Viertel bis ein Drittel der Immobilieneigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht hatten, wurde die Abgabefrist um drei Monate verlängert.

Trotz der erheblichen Fristverlängerung, möchten wir unsere Immobilieneigentümer hiermit freundlich an die fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung beim Finanzamt erinnern.

Das Team stellt sich vor

Hallöchen, ich bin Noah Sahin und befinde mich aktuell im 2. Ausbildungsjahr zum Immobilienkaufmann.

Ich kommuniziere gerne, daher versuche ich stets im Kundenkontakt zu sein. Aber auch sonst gebe ich mein Bestes, um meine Kollegen im Tagesgeschäft zu unterstützen.

Aufgrund meiner Azubi-Tätigkeit habe ich aktuell noch kein festes Aufgabenfeld, sondern schaue überall mal ein bisschen rein. So sammle ich viele abwechslungsreiche Eindrücke der Immobilienwirtschaft. Jedoch bereiten mir speziell die Aufgaben in der Objektbetreuung sehr viel Freude, da ich hier viel im Kundenkontakt stehe.

Auch schon vor meiner Berufsausbildung habe ich durch ein Berufsvorbereitendes Jahr, versucht mich optimal auf meine Ausbildungszeit vorzubereiten.

Ich bin ein offener Mensch und habe keine Scheu Verantwortung zu übernehmen. Vielleicht sind das auch eine der Gründe, weshalb ich in der Berufsschule zum Klassensprecher gewählt wurde.

Meine tägliche Motivation ist jedem Menschen so gut es geht zu helfen, daher ist meine Belohnung die Zufriedenheit unserer Kunden.

Das Team stellt sich vor

Hallo, mein Name ist Paula Schill und ich bin quasi die Junior-Chefin der Erich Schill Immobilien GmbH & Co. KG.

Meine Ausbildung zur Immobilienkauffrau habe ich in einer mittelständischen Hausverwaltung in Nürnberg absolviert. So habe ich vielfältige Eindrücke in den Alltag eines weiteren Hausverwaltungsunternehmen erhalten, welche ich heute noch gut einbringen kann. Während der Ausbildung habe ich auch ein paar Monate ein Praktikum bei einem renommierten Bauträger aus der Region gemacht und konnte zusätzlich wertvolle Erfahrungen sammeln.

Nach meiner Ausbildung wechselte ich in den Familienbetrieb, da mich hier der persönliche Kontakt zu den Kunden und Handwerkern beeindruckt hat. Auf dem Land ist es einfach viel persönlicher als in der Großstadt.

Seither bin ich in den verschiedensten Bereichen der Hausverwaltung tätig. Mein Kernbereich umfasst jedoch die WEG- und Mietenbuchhaltung. Einen Großteil meines Arbeitstages verbringe ich demnach mit der Erstellung von Abrechnungen. Gelegentlich sitze ich aber auch der ein oder anderen Eigentümerversammlung bei oder leite diese.

Um stets frischen Wind in dem Betrieb zu erhalten, habe ich im Jahr 2020 den Ausbilderschein gemacht und bin Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Ausbildung und Personal.

Seit Oktober 2021 bin ich Teilinhaberin der Erich Schill Immobilien GmbH & Co. KG und führe diese gemeinsam mit meinem Vater Jürgen Schill fort.

Ich genieße den abwechslungsreichen Alltag einer Hausverwalterin, denn laufend ändern sich unter anderem gesetzliche Bestimmungen, sodass es nie langweilig wird.

Das Team stellt sich vor

Hey, mein Name ist Dennis Dietlein und ich bin Objektbetreuer bei der Erich Schill Immobilien GmbH & Co. KG.

Meine Hauptaufgaben umfassen die technische Objektbetreuung meines Objektstamms und alles was dazu gehört. Neben der Kommunikation mit Wohnungseigentümern und Mietern, führe ich beispielsweise auch Ortstermine mit Handwerkern durch oder wickle Versicherungsschäden ab.

Einmal im Jahr bereite ich auch Ihre Eigentümerversammlung vor, hole entsprechende Angebote zur Beschlussfassung ein und leite die Versammlung. Im Nachgang führe ich alles Besprochene zu Protokoll und vergebe die Aufträge an die entsprechenden Dienstleister.

Meine Ausbildung zum Immobilienkaufmann habe ich in einer mittelständischen Hausverwaltung in Nürnberg absolviert. Um mein Portfolio zu erweitern wechselte ich folglich zu einem bundesweit agierenden Bauträger, bei dem ich einige Jahre tätig war. Diese Erfahrung dient mir auch in meiner aktuellen Position, beispielsweise bei der Verwaltung eines Neubau-Projekts oder bei der Geltendmachung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen.

Aufgrund meines freundlichen und offenen Wesens bin ich in der Objektbetreuung optimal aufgehoben. Denn mir gefällt der Kundenkontakt sowie der abwechslungsreiche Alltag eines Objektbetreuers. Ich freue mich immer sehr darauf, neben der Arbeit am PC auch vor Ort im ganzen Nürnberger Land bis nach Oberasbach unterwegs zu sein, um die Objekte zu besichtigen und die Veränderungen, welche sich über die Jahre einstellen mitzuerleben.

Ein wichtiger Baustein für den Spaß an meinem Job ist für mich das Team. Hiermit steht und fällt der Arbeitstag – und hier fühle ich mich einfach wohl. Daher bin ich gespannt was die Zukunft mit sich bringt und freue mich auf viele weitere Projekte, bei denen ich Sie unterstützen darf.

Das Team stellt sich vor

Servus! Mein Name ist Jürgen Schill und ich bin Geschäftsführer der Erich Schill Immobilien GmbH & Co. KG.

Mein Kernaufgabenbereich betrifft die technische Objektbetreuung der Wohnanlagen. In diesem Zuge bin ich viel im Außendienst unterwegs und leite Eigentümerversammlungen. Oft bin ich aber auch viele Stunden mit Telefonieren und Schreibarbeiten im Büro beschäftigt.

Nach meinem Wehrdienst habe ich eine handwerkliche Lehre gemacht und war auf dem Bau tätig. Meine handwerklichen Kenntnisse helfen mir auch heute noch bei der Betreuung verschiedenster Sanierungsmaßnahmen in den Objekten – hier kann man mir nicht so leicht etwas vormachen. Später trat ich dann in die Bauträger-Firma meines Vaters Erich Schill ein. Seit fast 13 Jahren bin ich nun Geschäftsführer des Hausverwaltungsunternehmens.

Am liebsten bin ich direkt draußen bei den Objekten unterwegs. Auch der persönliche Kontakt zu den Kunden, mit denen ich teilweise schon seit über 30 Jahren zusammenarbeite, liegt mir besonders am Herzen.

Ich bin leidenschaftlicher Hausverwalter, da ich versuche alle Wohnanlagen so zu verwalten als wären diese mein Eigen.

Grundsteuerreform – Was muss ich tun?

Nachdem wir in unserem letzten Beitrag die Grundsteuer genauer erläutert haben, befassen wir uns nun ganz aktuell mit der Grundsteuerreform.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935 und sind damit ziemlich veraltet.

In diesem Jahr müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer*innen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll ab dem 01.07.2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen. Die Neuregelungen zur Grundsteuer gilt dann aber erst ab 2025.

Eine individuelle Aufforderung der Eigentümer*innen zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird es seitens der Finanzverwaltung nicht geben, sondern wohl eher in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Alle nötigen Informationen für die Erstellung der Grundsteuererklärung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt. Im Kataster- bzw. Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften – Grundstücke und Gebäude – beschrieben und dargestellt. Die Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist das Flurstück.

Leider können wir Sie als Hausverwaltung bei diesem Vorgang nicht unterstützen, da die Grundsteuer unter anderem über die Privatkonten der Eigentümer*innen abgerechnet wird. Demnach liegen uns keinerlei Bescheide darüber vor.

Wenn wir Glück haben, versendet die zuständige Finanzverwaltung im Juli 2022 ein Informationsschreiben samt Ausfüllhilfe. Dies variiert jedoch entsprechend dem Serviceangebot der einzelnen Bundesländer.

Wir empfehlen unseren Eigentümer*innen daher am besten noch bis August 2022 abzuwarten und erst dann tätig zu werden.

Der Steuer auf den Grund gehen – Grundsteuer

Momentan werden wir als Hausverwaltung oft nach der neuen Grundsteuerreform gefragt. Doch als erstes stellt sich die Frage was ist überhaupt eine Grundsteuer?

Zuerst stellen wir fest, dass die Grundsteuer auf den Grundbesitz erhoben wird. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümer*innen. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer aber auch über die Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden.

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu (derzeit sind es ca. 15 Mrd. Euro jährlich). Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir alle auf die Grundsteuer angewiesen sind, auch wenn wir sie nicht gerne bezahlen.

Die Fortsetzung des Beitrags zum Thema „Grundsteuerreform“ folgt im Juni. Daher empfehlen wir Ihnen regelmäßig unsere Internetseite zu besuchen, um bestens informiert zu sein.

Smarte Energiezukunft

Die Energiepreise steigen und bislang ist kaum ein Ende in Sicht. Gerade in der momentanen Situation mit den Höchstpreisen bei den Energieversorgern, sollte man einmal mehr seinen Verbrauch im Blick haben. Doch wie?

Ein Großteil unserer Liegenschaften ist bereits heute mit der modernsten Funkmesstechnik ausgestattet. Hier wird es in Kürze möglich sein die aktuellen Verbrauchswerte schnell und einfach abzurufen. So hat der Bewohner bereits unter dem Jahr die Möglichkeit sein Verbrauchsverhalten anzupassen und somit eine unerwartet hohe Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden.

Wenn Ihre Wohneinheit bereits mit der entsprechenden Messtechnik ausgestattet ist, wird der Bewohner bald einen Informationsbrief des zuständigen Abrechnungsdienstes erhalten. Hier werden die verschiedenen Optionen für den Erhalt der monatlichen Verbrauchsinformationen erläutert. Der Wohnungsnutzer hat demnach die Möglichkeit seinen Verbrauch bequem per App, im Online-Kundenportal oder via E-Mail einzusehen.

Alle übrigen Liegenschaften werden spätestens bis zum 31.12.2026 mit der entsprechenden Messtechnik nachgerüstet.

So werden die Weichen für eine energieeffiziente Zukunft gestellt!

Sie haben einen Mieterwechsel?

Gerade wenn ein Mietverhältnis bereits über mehrere Jahre bestand, fällt es schwer sich nach dieser Zeit wieder ins Gedächtnis zu rufen, was man eigentlich bei so einem Mieterwechsel zu beachten hat.

Ein wichtiger Punkt, den Sie nicht vergessen sollten, ist die Mitteilung an die Hausverwaltung.

Ein Mieterwechsel findet nur in den wenigsten Fällen genau zum 31.12. eines Kalenderjahres statt. Daher ist es wichtig, dass unter anderem die Heizkosten und der Wasserverbrauch zum jeweiligen Ein- bzw. Auszugsdatum des Bewohners dokumentiert werden und die gesamten Jahreskosten dann zeitanteilig in die jeweiligen Nutzungszeiträume des Mieters aufgeteilt werden.

Um Ihnen die Meldung des Mieterwechsels an die Hausverwaltung zu erleichtern und Sie keine wichtigen Aspekte übersehen, können Sie Ihren Mieterwechsel bequem über das Formular „Mieterwechsel“ an uns zu übersenden.

Team

Ein neues Gesicht unter altbekannten!

Wir freuen uns, dass der Generationenwechsel auch bei uns stattgefunden hat!

Der Gründer und Gesellschafter Erich Schill wird sich altersbedingt aus der Firma zurückziehen und zur wohlverdienten Ruhe setzen. Die Geschäftsführung bedankt sich für seinen unermüdlichen und hervorragenden Einsatz und wünscht ihm für seinen Ruhestand nur das Beste.

Ab sofort wird Paula Schill in die Fußstapfen ihres Großvaters treten und die Firma, zusammen mit ihrem Vater Jürgen Schill, in der dritten Generation fortführen.

Paula Schill hat im Februar 2018 ihren Abschluss als Immobilienkauffrau (IHK) absolviert und verfügt daher über umfassende Fachkenntnisse in der Immobilienbranche, die sie in ihrer bisherigen Tätigkeit als zertifizierte Verwalterin stets unter Beweis gestellt hat. Seit Oktober 2018 ist sie bereits in Vollzeit in dem Familienunternehmen tätig und daher für die meisten von Ihnen schon ein bekanntes Gesicht.

Den Generationenwechsel haben wir zum Anlass genommen, um die bestehende Firma umzufirmieren. Ihre Hausverwaltung wird daher in Zukunft unter dem Namen „Erich Schill Immobilien GmbH & Co. KG“ auftreten.

Für Sie, liebe Kunden und Geschäftspartner, ändert sich dadurch nichts. Alle bestehenden Vertragsverhältnisse behalten unverändert ihre Gültigkeit.

Wir freuen uns auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit und blicken gespannt in die gemeinsame Zukunft!

Anerkannter Ausbildungsbetrieb!

Um dem überall herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und jungen Menschen die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung in ihrer Region zu bieten, haben wir uns dazu entschieden, selbst auszubilden.

Bereits im Dezember 2020 hat Paula Schill den Ausbilderschein erworben und ist seitdem die zuständige Ausbilderin in unserem Unternehmen.

Zukünftig haben wir die Möglichkeit Immobilienkaufleute eigens in unserem Betrieb auszubilden.

Wir freuen uns bereits jetzt über den frischen Wind, den die Auszubildenden mitbringen werden!

Bis wann ist die Steuererklärung 2023 fällig?

Sie haben für Ihre Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr, nämlich bis zum 2. September 2024 (statt 2. Oktober 2023). Die Abgabefrist wurde um einen Monat verschoben und endet am 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 2. Juni 2025.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Frohe Ostern!

Wir wünschen eine schöne Osterzeit im Kreise Ihrer Liebsten. Genießen Sie die gemeinsamen Feiertage und die erste Frühlingssonne.

Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen

Unser Team steht Ihnen auch im kommenden Jahr in verschiedensten Themen rund um Ihre Immobilie vertrauensvoll zur Seite. Besonders freut uns, dass wir – trotz anhaltendem Fachkräftemangel – personellen Zuwachs erhalten haben.

Nun ist aber erst einmal Zeit das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel mit seinen Liebsten zu verbringen. So starten wir mit neuem Schwung in das neue Jahr!

Genau dies wünschen wir auch Ihnen, verbunden mit Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!

Inhaltsverzeichnis