Mit der ersten Kälte kommen nicht nur Eis und Schnee, sondern besondere Pflichten auf Eigentümer zu. Denn ganz nach dem Motto „Eigentum verpflichtet“, müssen sie dafür sorgen, dass die Gehwege vor der Haustür bei jedem Wetter begehbar bleiben.
Das bedeutet im Einzelnen, dass der Griff zur Schneeschaufel und zum Streugut bei winterlichen Wetterverhältnissen mehrmals täglich erforderlich ist. Um die Wohnungseigentümergemeinschaft von der Haftung zu befreien, wird der Winterdienst meist durch den Hausmeisterdienst übernommen.
Bitte zeigen Sie Verständnis, dass die Hausmeisterdienste eine Vielzahl an Gebäuden betreuen und daher nicht ständig in Ihrer Wohnanlage vor Ort sein können, um neu gefallenen Schnee unmittelbar nach dem Niederschlag zu entfernen. Alle unsere Hausmeisterdienste sind fleißig und stets bemüht, dass morgens die Gehwege und Zufahrten für die meisten Bewohner schneefrei sind.
Sollten Sie dennoch starke Nachlässigkeit beim Winterdienst vermerken, so schreiben Sie uns gern eine kurze Nachricht.