Aufgeschoben, ist nicht aufgehoben – Abgabefrist der Grundsteuererklärung endet am 31.01.23

Die Abgabefrist zur Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Die Frist der sogenannten Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer sollte eigentlich bereits am 31. Oktober 2022 enden. Da bis Anfang Oktober erst ein Viertel bis ein Drittel der Immobilieneigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht hatten, wurde die Abgabefrist um drei Monate verlängert.

Trotz der erheblichen Fristverlängerung, möchten wir unsere Immobilieneigentümer hiermit freundlich an die fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung beim Finanzamt erinnern.