Der hydraulische Abgleich

Wohnungseigentümergemeinschaften mit über sechs Einheiten und einer zentralen Gasheizungsanlage müssen in den kommenden Monaten einen hydraulischen Abgleich durchführen und unter Umständen die Heizung optimieren lassen.

Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für größere Mehrfamilienhäuser vor. Auch kleinere Gebäude können durch diese Maßnahmen deutlich Energie sparen.

Für einen hydraulischen Abgleich berechnet der Installateur die Heizlast der einzelnen Räume und vergleicht diese mit der Heizleistung der Heizkörper und ihrer Entfernung zur Heizungspumpe. Dann werden alle Komponenten der Heizungsanlage so aufeinander abgestimmt, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt wird. Häufig ist dafür der Einbau neuer Heizkörperventile und Thermostatköpfe erforderlich.

Eigentümergemeinschaften mit mindestens zehn Wohneinheiten haben bis zum 30. September 2023 Zeit, diejenigen mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024 erfüllt haben.

Diese Maßnahme wird daher bei allen betroffenen Wohnanlagen auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung stehen. Da es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handelt, würde eine Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft automatisch zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führen.