Sie haben für Ihre Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr, nämlich bis zum 2. September 2024 (statt 2. Oktober 2023). Die Abgabefrist wurde um einen Monat verschoben und endet am 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024.
Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 2. Juni 2025.
Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!