Härtefallzuschuss für Heizöl und Pellets

Seit Mitte Mai 2023 können in Bayern nun auch Entlastungsanträge für nicht leitungsgebundene Brennstoffe gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Energieträger wie Heizöl und Holzpellets.

Das Antragsverfahren ist jedoch einiges komplexer als bei leitungsbezogenen Brennstoffen, wie Gas und Fernwärme.

Ein Erstattungsanspruch liegt vor, wenn bei Zukäufen in dem Jahr 2022 gewisse Referenzpreise doppelt überschritten wurden. Bei Heizöl liegt eine Überschreitung bei einem Bruttopreis von 1,42 € pro Liter vor. Bei Pellets gilt ein Bruttopreis von 0,48 € pro Kilogramm.

Erstattet werden 80% der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100,00 Euro pro Haushalt, andernfalls erhält das Objekt überhaupt keinen Zuschuss. Der direkte Zuschuss beträgt maximal 2.000,00 Euro.

In der Praxis sieht es daher tatsächlich eher schlecht für unsere Objekte aus – nur ein Bruchteil hat überhaupt einen Anspruch auf eine Entlastung.

Natürlich prüfen wir den Anspruch dennoch gewissenhaft bei jeder einzelnen Wohnanlage. Da die Behörde aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen hat, kann die Bearbeitung der Anträge locker mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Abrechnung des letzten Wirtschaftsjahres bei Öl- und Pellets-Objekten daher in diesem Jahr etwas verzögert stattfindet.

Eingeschränkte Erreichbarkeit am 29.06.2023

Liebe Kunden,

aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung ist unsere Hausverwaltung am Donnerstag, den 29.06.2023 ab 10 Uhr, geschlossen.

Sie erreichen uns am Freitag wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Das gesamte Team bedankt sich herzlich für Ihr Verständnis!

Beratung ab einem Heizungsalter von 15 Jahren

Gerade ältere Heizungen fallen häufiger außerplanmäßig aus und müssen schnell ausgetauscht werden.

Um in diesen Fällen auf die Einhaltung der 65-Prozent-EE-Regelung und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der neuen Heizung vorbereitet zu sein, wird eine Beratung durch einen Sachverständigen (z.B. zertifizierter Energieberater) empfohlen. Betroffen sind fossile Heizungsanlagen ab einem Alter von 15 Jahren.

Diese Beratung soll neben Vorschlägen zum direkten Heizungsaustausch auch Vorschläge zu Maßnahmen zur Herstellung einer Niedertemperaturfähigkeit des Hauses, einschließlich Dämmmaßnahmen, umfassen.

Vorsorglich steht diese Maßnahme daher bei allen betroffenen Wohnanlagen zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung.

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