3G-Regelung für Eigentümerversammlungen

Seit dem 2. September 2021 gilt in Bayern die 14. BaylfSMV. Es wird von der lokalen Sieben-Tage-Inzidenz als Leitindikator für Regelungen abgerückt. Stattdessen regelt künftig eine „Krankenhausampel“, die auf der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems beruht, mögliche Einschränkungen.

Die 3G-Regel gilt ab einer Inzidenz von 35 in praktisch allen Innenräumen, also auch in Gastronomie und Hotellerie.  Somit bleiben Versammlungen in Innenräumen weiterhin zulässig. Für alle Gäste der Gastronomie besteht allerdings eine OP-Maskenpflicht bis zum Tisch. Weiterhin muss der 3G-Status vor Betreten geschlossener Räume geprüft werden. Der Testnachweis bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt.

Unsere vollständig geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung begrüßen zu dürfen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Eigentümerversammlungen auf einmal abhalten können. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Schlagwort: 3G-Regelung

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