Bis wann ist die Steuererklärung 2023 fällig?

Sie haben für Ihre Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr, nämlich bis zum 2. September 2024 (statt 2. Oktober 2023). Die Abgabefrist wurde um einen Monat verschoben und endet am 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 2. Juni 2025.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Bis wann ist die Steuererklärung 2022 fällig?

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 muss am 2. Oktober beim Finanzamt sein. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verschoben und endet am 30. September 2023.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31. Juli 2024.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Update: Bayern verlängert Abgabefrist um weitere 3 Monate

Eigentlich sollte die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung nun endgültig am 31.01.2023 enden. Das Bundesland Bayern hat diese Frist jedoch erneut um weitere 3 Monate verlängert.

Eigentümer in Bayern müssen ihre Grundsteuererklärung demnach bis spätestens 30.04.2023 einreichen. Andernfalls können Bußgelder erhoben werden.

Schlagwort: Abgabefrist

Inhaltsverzeichnis