Bis wann ist die Steuererklärung 2023 fällig?

Sie haben für Ihre Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr, nämlich bis zum 2. September 2024 (statt 2. Oktober 2023). Die Abgabefrist wurde um einen Monat verschoben und endet am 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 2. Juni 2025.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Härtefallzuschuss für Heizöl und Pellets

Seit Mitte Mai 2023 können in Bayern nun auch Entlastungsanträge für nicht leitungsgebundene Brennstoffe gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Energieträger wie Heizöl und Holzpellets.

Das Antragsverfahren ist jedoch einiges komplexer als bei leitungsbezogenen Brennstoffen, wie Gas und Fernwärme.

Ein Erstattungsanspruch liegt vor, wenn bei Zukäufen in dem Jahr 2022 gewisse Referenzpreise doppelt überschritten wurden. Bei Heizöl liegt eine Überschreitung bei einem Bruttopreis von 1,42 € pro Liter vor. Bei Pellets gilt ein Bruttopreis von 0,48 € pro Kilogramm.

Erstattet werden 80% der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100,00 Euro pro Haushalt, andernfalls erhält das Objekt überhaupt keinen Zuschuss. Der direkte Zuschuss beträgt maximal 2.000,00 Euro.

In der Praxis sieht es daher tatsächlich eher schlecht für unsere Objekte aus – nur ein Bruchteil hat überhaupt einen Anspruch auf eine Entlastung.

Natürlich prüfen wir den Anspruch dennoch gewissenhaft bei jeder einzelnen Wohnanlage. Da die Behörde aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen hat, kann die Bearbeitung der Anträge locker mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Abrechnung des letzten Wirtschaftsjahres bei Öl- und Pellets-Objekten daher in diesem Jahr etwas verzögert stattfindet.

Bis wann ist die Steuererklärung 2021 fällig?

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres. Daher wollen wir uns heute mit den Abgabefristen der Einkommenssteuererklärung 2021 beschäftigen.

Zuerst möchten wir ein paar grundlegende Informationen zur Einkommenssteuer erläutern. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige Einkommenssteuer und Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen.

In diesem Beitrag haben wir uns jedoch vor allem auf die Abgabefristen konzentriert. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde allen noch mehr Zeit für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung verschafft. Die aktuelle Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2021 wurde demnach auf den 31.10.2022 gelegt.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31.08.2023.

Wir hoffen wir konnten einen großen Teil Ihrer Fragen beantworten.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Schlagwort: Abrechnung

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