Bis wann ist die Steuererklärung 2021 fällig?

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres. Daher wollen wir uns heute mit den Abgabefristen der Einkommenssteuererklärung 2021 beschäftigen.

Zuerst möchten wir ein paar grundlegende Informationen zur Einkommenssteuer erläutern. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige Einkommenssteuer und Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen.

In diesem Beitrag haben wir uns jedoch vor allem auf die Abgabefristen konzentriert. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde allen noch mehr Zeit für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung verschafft. Die aktuelle Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2021 wurde demnach auf den 31.10.2022 gelegt.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31.08.2023.

Wir hoffen wir konnten einen großen Teil Ihrer Fragen beantworten.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Schlagwort: Einkommenssteuer

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