Der hydraulische Abgleich

Wohnungseigentümergemeinschaften mit über sechs Einheiten und einer zentralen Gasheizungsanlage müssen in den kommenden Monaten einen hydraulischen Abgleich durchführen und unter Umständen die Heizung optimieren lassen.

Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für größere Mehrfamilienhäuser vor. Auch kleinere Gebäude können durch diese Maßnahmen deutlich Energie sparen.

Für einen hydraulischen Abgleich berechnet der Installateur die Heizlast der einzelnen Räume und vergleicht diese mit der Heizleistung der Heizkörper und ihrer Entfernung zur Heizungspumpe. Dann werden alle Komponenten der Heizungsanlage so aufeinander abgestimmt, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt wird. Häufig ist dafür der Einbau neuer Heizkörperventile und Thermostatköpfe erforderlich.

Eigentümergemeinschaften mit mindestens zehn Wohneinheiten haben bis zum 30. September 2023 Zeit, diejenigen mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024 erfüllt haben.

Diese Maßnahme wird daher bei allen betroffenen Wohnanlagen auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung stehen. Da es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handelt, würde eine Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft automatisch zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führen.

Smarte Energiezukunft

Die Energiepreise steigen und bislang ist kaum ein Ende in Sicht. Gerade in der momentanen Situation mit den Höchstpreisen bei den Energieversorgern, sollte man einmal mehr seinen Verbrauch im Blick haben. Doch wie?

Ein Großteil unserer Liegenschaften ist bereits heute mit der modernsten Funkmesstechnik ausgestattet. Hier wird es in Kürze möglich sein die aktuellen Verbrauchswerte schnell und einfach abzurufen. So hat der Bewohner bereits unter dem Jahr die Möglichkeit sein Verbrauchsverhalten anzupassen und somit eine unerwartet hohe Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden.

Wenn Ihre Wohneinheit bereits mit der entsprechenden Messtechnik ausgestattet ist, wird der Bewohner bald einen Informationsbrief des zuständigen Abrechnungsdienstes erhalten. Hier werden die verschiedenen Optionen für den Erhalt der monatlichen Verbrauchsinformationen erläutert. Der Wohnungsnutzer hat demnach die Möglichkeit seinen Verbrauch bequem per App, im Online-Kundenportal oder via E-Mail einzusehen.

Alle übrigen Liegenschaften werden spätestens bis zum 31.12.2026 mit der entsprechenden Messtechnik nachgerüstet.

So werden die Weichen für eine energieeffiziente Zukunft gestellt!

Schlagwort: Energie

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