Bis wann ist die Steuererklärung 2022 fällig?

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 muss am 2. Oktober beim Finanzamt sein. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verschoben und endet am 30. September 2023.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31. Juli 2024.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Schlagwort: Fälligkeit

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