Entlastungen für das Jahr 2023

Ab März 2023 soll eine sogenannte „Energiepreisbremse“ auch bereits rückwirkend für den Zeitraum von Januar 2023 bis April 2024 greifen.

Sie deckelt die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme, zumindest für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch.  Der Gaspreis wurde auf 12 ct /kWh gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 ct/kWh. Für Strom gilt dies ebenfalls, mit einem Preisdeckel von 40ct/kWh. Für die restlichen 20% des Verbrauchs zahlen Haushalte und Betriebe den regulären Preis des Versorgers, welcher zum 01.01.2023 nahezu überall massiv angestiegen ist.

Bereits seit Oktober 2022 greift eine weitere Entlastung für Verbraucher: die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wurde gesenkt, und beträgt nun nur noch 7 Prozent (anstatt regulär 19%). Damit wird ebenfalls eine deutliche Ersparnis spürbar.

Diese Entlastungen werden einfach in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, ähnlich wie in dem Blog-Beitrag zum Thema „Energiepreis-Soforthilfe“ beschrieben.

Wie funktioniert die „Energiepreis-Soforthilfe“ bei einer WEG?

Durch die Medien haben Sie sicher schon erfahren, dass der Staat für Kunden von Gas und Fernwärme den Abschlag für den Dezember 2022 übernimmt.

Aber wie wird das Ganze bei Wohnungseigentümergemeinschaften gehandhabt? Wie erhalten die Eigentümer die Ersparnis?

Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, aber die meisten WEGs haben eine Zentralheizung. Es gibt also einen gemeinsamen Gasanschluss für das gesamte Haus, oder eben einen gemeinsamen Fernwärmeanschluss für alle Eigentümer. Hierbei läuft der Vertrag auf die WEG, die Hausverwaltung erhält die Rechnungen und zahlt die Abschläge vom Konto der WEG.

Für den Dezember 2022 bucht der Energieversorger nun einfach keinen Abschlag für Gas oder Fernwärme vom WEG-Konto ab, denn dieser wird vom Staat bezahlt. Der Versorger verbucht den „geschenkten“ Abschlag, dennoch wie einen ganz normal bezahlten Abschlag. Somit wird die Nachzahlung der WEG reduziert. 

Sobald die Jahresabrechnung des Versorgers vorliegt, kann die Hausverwaltung die Heizkostenabrechnung erstellen oder bei einem Messdienst in Auftrag geben. Die Heizkostenabrechnung weist dann, wie immer, die auf die einzelnen Wohnungen und Eigentümer entfallenden Heizkosten aus. In der Heizkostenabrechnung ist dann die Ersparnis durch den Dezember-Abschlag bereits enthalten. Es profitiert quasi jeder Eigentümer / Mieter in dem Verhältnis, in dem er an den gesamten Heizkosten beteiligt ist.

Bei Fragen zur Vorgehensweise oder Abrechnung helfen wir auch gerne per E-Mail weiter.

Schlagwort: Fernwärme

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