Der hydraulische Abgleich

Wohnungseigentümergemeinschaften mit über sechs Einheiten und einer zentralen Gasheizungsanlage müssen in den kommenden Monaten einen hydraulischen Abgleich durchführen und unter Umständen die Heizung optimieren lassen.

Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) für größere Mehrfamilienhäuser vor. Auch kleinere Gebäude können durch diese Maßnahmen deutlich Energie sparen.

Für einen hydraulischen Abgleich berechnet der Installateur die Heizlast der einzelnen Räume und vergleicht diese mit der Heizleistung der Heizkörper und ihrer Entfernung zur Heizungspumpe. Dann werden alle Komponenten der Heizungsanlage so aufeinander abgestimmt, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Menge Heizwasser versorgt wird. Häufig ist dafür der Einbau neuer Heizkörperventile und Thermostatköpfe erforderlich.

Eigentümergemeinschaften mit mindestens zehn Wohneinheiten haben bis zum 30. September 2023 Zeit, diejenigen mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen die gesetzliche Pflicht bis zum 15. September 2024 erfüllt haben.

Diese Maßnahme wird daher bei allen betroffenen Wohnanlagen auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung stehen. Da es sich jedoch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handelt, würde eine Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft automatisch zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führen.

Bis wann ist die Steuererklärung 2021 fällig?

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres. Daher wollen wir uns heute mit den Abgabefristen der Einkommenssteuererklärung 2021 beschäftigen.

Zuerst möchten wir ein paar grundlegende Informationen zur Einkommenssteuer erläutern. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige Einkommenssteuer und Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen.

In diesem Beitrag haben wir uns jedoch vor allem auf die Abgabefristen konzentriert. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde allen noch mehr Zeit für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung verschafft. Die aktuelle Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2021 wurde demnach auf den 31.10.2022 gelegt.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31.08.2023.

Wir hoffen wir konnten einen großen Teil Ihrer Fragen beantworten.

Da bei uns derzeit Hochbetrieb herrscht und wir laufend Abrechnungen erstellen, bitten wir Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Abrechnungen abzusehen. Sobald die Abrechnung Ihrer Wohnanlage fertig ist, erhalten Sie diese unaufgefordert per Post.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Schlagwort: Frist

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