Grundsteuerreform – Was muss ich tun?

Nachdem wir in unserem letzten Beitrag die Grundsteuer genauer erläutert haben, befassen wir uns nun ganz aktuell mit der Grundsteuerreform.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935 und sind damit ziemlich veraltet.

In diesem Jahr müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer*innen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll ab dem 01.07.2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen. Die Neuregelungen zur Grundsteuer gilt dann aber erst ab 2025.

Eine individuelle Aufforderung der Eigentümer*innen zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird es seitens der Finanzverwaltung nicht geben, sondern wohl eher in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Alle nötigen Informationen für die Erstellung der Grundsteuererklärung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt. Im Kataster- bzw. Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften – Grundstücke und Gebäude – beschrieben und dargestellt. Die Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist das Flurstück.

Leider können wir Sie als Hausverwaltung bei diesem Vorgang nicht unterstützen, da die Grundsteuer unter anderem über die Privatkonten der Eigentümer*innen abgerechnet wird. Demnach liegen uns keinerlei Bescheide darüber vor.

Wenn wir Glück haben, versendet die zuständige Finanzverwaltung im Juli 2022 ein Informationsschreiben samt Ausfüllhilfe. Dies variiert jedoch entsprechend dem Serviceangebot der einzelnen Bundesländer.

Wir empfehlen unseren Eigentümer*innen daher am besten noch bis August 2022 abzuwarten und erst dann tätig zu werden.

Der Steuer auf den Grund gehen – Grundsteuer

Momentan werden wir als Hausverwaltung oft nach der neuen Grundsteuerreform gefragt. Doch als erstes stellt sich die Frage was ist überhaupt eine Grundsteuer?

Zuerst stellen wir fest, dass die Grundsteuer auf den Grundbesitz erhoben wird. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümer*innen. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer aber auch über die Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden.

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu (derzeit sind es ca. 15 Mrd. Euro jährlich). Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir alle auf die Grundsteuer angewiesen sind, auch wenn wir sie nicht gerne bezahlen.

Die Fortsetzung des Beitrags zum Thema „Grundsteuerreform“ folgt im Juni. Daher empfehlen wir Ihnen regelmäßig unsere Internetseite zu besuchen, um bestens informiert zu sein.

Schlagwort: Grundsteuerreform

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