Beratung ab einem Heizungsalter von 15 Jahren

Gerade ältere Heizungen fallen häufiger außerplanmäßig aus und müssen schnell ausgetauscht werden.

Um in diesen Fällen auf die Einhaltung der 65-Prozent-EE-Regelung und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der neuen Heizung vorbereitet zu sein, wird eine Beratung durch einen Sachverständigen (z.B. zertifizierter Energieberater) empfohlen. Betroffen sind fossile Heizungsanlagen ab einem Alter von 15 Jahren.

Diese Beratung soll neben Vorschlägen zum direkten Heizungsaustausch auch Vorschläge zu Maßnahmen zur Herstellung einer Niedertemperaturfähigkeit des Hauses, einschließlich Dämmmaßnahmen, umfassen.

Vorsorglich steht diese Maßnahme daher bei allen betroffenen Wohnanlagen zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der diesjährigen Eigentümerversammlung.

Schlagwort: Heizungsalter

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