Entlastungen für das Jahr 2023

Ab März 2023 soll eine sogenannte „Energiepreisbremse“ auch bereits rückwirkend für den Zeitraum von Januar 2023 bis April 2024 greifen.

Sie deckelt die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme, zumindest für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch.  Der Gaspreis wurde auf 12 ct /kWh gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 ct/kWh. Für Strom gilt dies ebenfalls, mit einem Preisdeckel von 40ct/kWh. Für die restlichen 20% des Verbrauchs zahlen Haushalte und Betriebe den regulären Preis des Versorgers, welcher zum 01.01.2023 nahezu überall massiv angestiegen ist.

Bereits seit Oktober 2022 greift eine weitere Entlastung für Verbraucher: die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wurde gesenkt, und beträgt nun nur noch 7 Prozent (anstatt regulär 19%). Damit wird ebenfalls eine deutliche Ersparnis spürbar.

Diese Entlastungen werden einfach in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, ähnlich wie in dem Blog-Beitrag zum Thema „Energiepreis-Soforthilfe“ beschrieben.

Schlagwort: Kostendeckelung

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