Vorstellung unseres Buchhaltungs-Duos

Hi, wir sind Patricia u. Bianca Canta und seit dem Jahresanfang das neue Duo in der Buchhaltung.

Wir teilen uns nicht nur den Nachnamen, sondern auch die Leidenschaft zu Zahlen. Daher arbeiten wir als Schwestern gemeinsam in der Mieten- und WEG-Buchhaltung.

Während der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement lagen unsere Stärken nicht immer in der Buchhaltung. Jedoch haben wir durch praktische Erfahrungen schnell gemerkt, dass uns der Umgang mit Zahlen und der dazugehörige strukturierte Arbeitsalltag viel Freude bereitet.

Neben dem Verbuchen der Kontoumsätze für WEG- und Mietobjekte, sind wir auch für das Mahnwesen und den Zahlungsverkehr zuständig. Des Weiteren erstellen wir selbstständig Betriebskostenabrechnungen für Mieter und unterstützen Frau Schill mit der Vorbereitung für die Jahresabrechnung von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Manche Mitglieder des Verwaltungsbeirats haben uns vermutlich schon in der diesjährigen Belegprüfung kennengelernt.

Am richtigen Arbeitsplatz zählt für uns nicht nur die fachliche Kompetenz des Teams, sondern vor allem auch die harmonische Zusammenarbeit. Mit der gegenseitigen Unterstützung innerhalb des Teams hoffen wir gemeinsam noch viele Ziele zu erreichen.

Grundsteuerreform – Was muss ich tun?

Nachdem wir in unserem letzten Beitrag die Grundsteuer genauer erläutert haben, befassen wir uns nun ganz aktuell mit der Grundsteuerreform.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935 und sind damit ziemlich veraltet.

In diesem Jahr müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer*innen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll ab dem 01.07.2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen. Die Neuregelungen zur Grundsteuer gilt dann aber erst ab 2025.

Eine individuelle Aufforderung der Eigentümer*innen zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird es seitens der Finanzverwaltung nicht geben, sondern wohl eher in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Alle nötigen Informationen für die Erstellung der Grundsteuererklärung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt. Im Kataster- bzw. Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften – Grundstücke und Gebäude – beschrieben und dargestellt. Die Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist das Flurstück.

Leider können wir Sie als Hausverwaltung bei diesem Vorgang nicht unterstützen, da die Grundsteuer unter anderem über die Privatkonten der Eigentümer*innen abgerechnet wird. Demnach liegen uns keinerlei Bescheide darüber vor.

Wenn wir Glück haben, versendet die zuständige Finanzverwaltung im Juli 2022 ein Informationsschreiben samt Ausfüllhilfe. Dies variiert jedoch entsprechend dem Serviceangebot der einzelnen Bundesländer.

Wir empfehlen unseren Eigentümer*innen daher am besten noch bis August 2022 abzuwarten und erst dann tätig zu werden.

Schlagwort: Neu

Inhaltsverzeichnis