Startschuss für Präsenz-Eigentümerversammlungen ab März 2022

Derzeit gilt in Bayern die 15. BaylfSMV. In ganz Mittelfranken gilt für die Gastronomie und Hotellerie derzeit die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet).

Das bedeutet, dass wir wieder Versammlungen abhalten dürfen. Unsere dreifach-geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung zu begrüßen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zuerst die Objekte eingeladen werden, bei denen bereits die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres vorliegen. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung oder eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung mitsamt den Abrechnungsunterlagen per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich „normale“ Versammlungs-Saison!

Die Eigentümerversammlung zu Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie stellt auch uns als Hausverwaltung vor große Herausforderungen. Leider können wir Ihnen daher die gewohnten Serviceleistungen im Moment nicht im vollen Umfang anbieten. Unser engagiertes Team gibt jedoch trotz der aktuellen Situation sein Bestes, um Ihre Anliegen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten.

Tagtäglich erreichen uns viele Anfragen zum Thema Eigentümerversammlung:

Aufgrund der aktuell herrschenden Corona-Pandemie haben die Länder verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr verhängt. Hieraus resultiert unter anderem ein Versammlungs- und Kontaktverbot, weswegen wir momentan leider keine Eigentümerversammlung einberufen dürfen.

Leider ist es trotz der steigenden Impfzahlen bislang immer noch nicht absehbar, wann Versammlungen stattfinden dürfen.

Auch die letzte Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 erbrachte diesbezüglich keine Lösung. Eine Online-Versammlung kann derzeit nicht in Betracht gezogen werden, denn hierfür müsste im Voraus ein entsprechender Mehrheitsbeschluss in einer Präsenz-Versammlung gefasst werden.

Sofern Versammlungen behördlich wieder erlaubt sind und auch geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine Einladung zu einer ordentlichen Eigentümerversammlung per Post.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie stets gesund!

Schlagwort: Präsenz

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