Der Steuer auf den Grund gehen – Grundsteuer

Momentan werden wir als Hausverwaltung oft nach der neuen Grundsteuerreform gefragt. Doch als erstes stellt sich die Frage was ist überhaupt eine Grundsteuer?

Zuerst stellen wir fest, dass die Grundsteuer auf den Grundbesitz erhoben wird. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümer*innen. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer aber auch über die Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden.

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu (derzeit sind es ca. 15 Mrd. Euro jährlich). Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir alle auf die Grundsteuer angewiesen sind, auch wenn wir sie nicht gerne bezahlen.

Die Fortsetzung des Beitrags zum Thema „Grundsteuerreform“ folgt im Juni. Daher empfehlen wir Ihnen regelmäßig unsere Internetseite zu besuchen, um bestens informiert zu sein.

Umfrage Zensus 2022 – Wohnungszählung

Im Mai 2022 findet bundesweit die Bevölkerungs- und Wohnungszählung, bekannt als Zensus 2022, statt. Alle zehn Jahre gibt es eine solche Umfrage.

Hierzu kontaktiert das Bayerische Landesamt für Statistik stichprobenartig einzelne Wohnungseigentümer per Brief. Wenn Sie also einen Brief erhalten, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen. Dies wird meist in Form einer Online-Befragung stattfinden. Nur in einzelnen Fällen werden Mitarbeitende des Landesamts für Statistik in den Objekten unterwegs sein und eine Befragung per Tablet durchführen.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Befragung des Bayerischen Landesamts für Statistik erst im Mai 2022 beginnt und vorher keine Briefe durch dieses Amt verschickt werden. Sollten Sie bereits vorher kontaktiert werden, bitten wir Sie um äußerste Vorsicht. Bitte fragen Sie den Anrufer genau von welcher Behörde dieser ist und überprüfen Sie dies im Bestfall. Natürlich kann es sein, dass auch die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Befragungen durchführt – leider sind aber auch viele Betrüger unterwegs.

Das offizielle Amt wird beispielsweise niemals nach Ihrer Kontoverbindung fragen. Es erkundigt sich lediglich über die allgemeinen Angaben der Wohnung und Bewohner. Mögliche Fragen können zum Beispiel sein: Wie viele Personen wohnen in der Wohnung? Welchen Beruf üben diese aus? Wie hoch ist die Nettomiete?

Bitte seien Sie achtsam und geben Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Weiteres bekannt!

Startschuss für Präsenz-Eigentümerversammlungen ab März 2022

Derzeit gilt in Bayern die 15. BaylfSMV. In ganz Mittelfranken gilt für die Gastronomie und Hotellerie derzeit die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet).

Das bedeutet, dass wir wieder Versammlungen abhalten dürfen. Unsere dreifach-geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung zu begrüßen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zuerst die Objekte eingeladen werden, bei denen bereits die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres vorliegen. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung oder eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung mitsamt den Abrechnungsunterlagen per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich „normale“ Versammlungs-Saison!

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