3G-Regelung für Eigentümerversammlungen

Seit dem 2. September 2021 gilt in Bayern die 14. BaylfSMV. Es wird von der lokalen Sieben-Tage-Inzidenz als Leitindikator für Regelungen abgerückt. Stattdessen regelt künftig eine „Krankenhausampel“, die auf der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems beruht, mögliche Einschränkungen.

Die 3G-Regel gilt ab einer Inzidenz von 35 in praktisch allen Innenräumen, also auch in Gastronomie und Hotellerie.  Somit bleiben Versammlungen in Innenräumen weiterhin zulässig. Für alle Gäste der Gastronomie besteht allerdings eine OP-Maskenpflicht bis zum Tisch. Weiterhin muss der 3G-Status vor Betreten geschlossener Räume geprüft werden. Der Testnachweis bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt.

Unsere vollständig geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung begrüßen zu dürfen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Eigentümerversammlungen auf einmal abhalten können. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Anerkannter Ausbildungsbetrieb!

Um dem überall herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und jungen Menschen die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung in ihrer Region zu bieten, haben wir uns dazu entschieden, selbst auszubilden.

Bereits im Dezember 2020 hat Paula Schill den Ausbilderschein erworben und ist seitdem die zuständige Ausbilderin in unserem Unternehmen.

Zukünftig haben wir die Möglichkeit Immobilienkaufleute eigens in unserem Betrieb auszubilden.

Wir freuen uns bereits jetzt über den frischen Wind, den die Auszubildenden mitbringen werden!

Eigentümerversammlungen wieder zulässig

Erfreulicherweise sind die Corona-Fallzahlen im Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg in den letzten Wochen konstant unter einen 7-Tage-Inzidenzwert von 50 gefallen.

Somit sind Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern in Innenräumen wieder zulässig. Auch die Gastronomie im Landkreis hat größtenteils wieder „normal“ geöffnet, sodass geeignete Räumlichkeiten für Eigentümerversammlungen zur Verfügung stehen. Für alle Gäste der Gastronomie besteht allerdings eine FFP2-Maskenpflicht bis zum Tisch.

Unsere vollständig geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung begrüßen zu dürfen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Eigentümerversammlungen auf einmal abhalten können. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Bei der Reihenfolge der Eigentümerversammlungen ist es unter anderem von Bedeutung, ob die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres schon vollständig vorliegen.

Auch Wohnanlagen, bei denen die Eigentümerversammlung aufgrund der Corona-Pandemie bereits im letzten Jahr ausfallen musste oder wichtige Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen ausstehen, müssen hierbei priorisiert behandelt werden.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung per Post.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

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