Entlastungen für das Jahr 2023

Ab März 2023 soll eine sogenannte „Energiepreisbremse“ auch bereits rückwirkend für den Zeitraum von Januar 2023 bis April 2024 greifen.

Sie deckelt die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme, zumindest für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch.  Der Gaspreis wurde auf 12 ct /kWh gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 ct/kWh. Für Strom gilt dies ebenfalls, mit einem Preisdeckel von 40ct/kWh. Für die restlichen 20% des Verbrauchs zahlen Haushalte und Betriebe den regulären Preis des Versorgers, welcher zum 01.01.2023 nahezu überall massiv angestiegen ist.

Bereits seit Oktober 2022 greift eine weitere Entlastung für Verbraucher: die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wurde gesenkt, und beträgt nun nur noch 7 Prozent (anstatt regulär 19%). Damit wird ebenfalls eine deutliche Ersparnis spürbar.

Diese Entlastungen werden einfach in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, ähnlich wie in dem Blog-Beitrag zum Thema „Energiepreis-Soforthilfe“ beschrieben.

Tipps zum richtigen Lüften

Auch, wenn die Drehkipp-Fenster als typisch deutsch empfunden und der Liebling Vieler sind, ist ein gekipptes Fenster der absolute „Heizkosten-Killer“.

Die warme Luft entweicht so nur durch einen kleinen Spalt und die kalte Luft sinkt zu Boden. Das hat zur Folge, dass das Zimmer und vor allem das Mauerwerk kalt werden.

Durch die kleine Öffnung findet keine ausreichende Luftzirkulation statt. Es erfolgt kein guter Austausch verbrauchter gegen frische Luft. Erst nach vielen Stunden ist die Luft komplett ausgetauscht. Dies ist beispielsweise nachts im Schlafzimmer okay, wenn die Heizung dabei auf * herunter gedreht wird.

Oft werden die Fenster jedoch über mehrere Stunden oder Tage gekippt, vor allem im Winter. Das schadet sowohl dem Mauerwerk und begünstigt Schimmelbildung, aber auch der Heizleistung.

Besser sollte man 2-3 Mal am Tag Stoßlüften. Im Winter reichen schon 5 Minuten, im Sommer gerne bis zu 30 Minuten. So sorgen Sie für frische Luft und ein gutes Raumklima.

Update: Bayern verlängert Abgabefrist um weitere 3 Monate

Eigentlich sollte die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung nun endgültig am 31.01.2023 enden. Das Bundesland Bayern hat diese Frist jedoch erneut um weitere 3 Monate verlängert.

Eigentümer in Bayern müssen ihre Grundsteuererklärung demnach bis spätestens 30.04.2023 einreichen. Andernfalls können Bußgelder erhoben werden.

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