Wie funktioniert die „Energiepreis-Soforthilfe“ bei einer WEG?

Durch die Medien haben Sie sicher schon erfahren, dass der Staat für Kunden von Gas und Fernwärme den Abschlag für den Dezember 2022 übernimmt.

Aber wie wird das Ganze bei Wohnungseigentümergemeinschaften gehandhabt? Wie erhalten die Eigentümer die Ersparnis?

Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, aber die meisten WEGs haben eine Zentralheizung. Es gibt also einen gemeinsamen Gasanschluss für das gesamte Haus, oder eben einen gemeinsamen Fernwärmeanschluss für alle Eigentümer. Hierbei läuft der Vertrag auf die WEG, die Hausverwaltung erhält die Rechnungen und zahlt die Abschläge vom Konto der WEG.

Für den Dezember 2022 bucht der Energieversorger nun einfach keinen Abschlag für Gas oder Fernwärme vom WEG-Konto ab, denn dieser wird vom Staat bezahlt. Der Versorger verbucht den „geschenkten“ Abschlag, dennoch wie einen ganz normal bezahlten Abschlag. Somit wird die Nachzahlung der WEG reduziert. 

Sobald die Jahresabrechnung des Versorgers vorliegt, kann die Hausverwaltung die Heizkostenabrechnung erstellen oder bei einem Messdienst in Auftrag geben. Die Heizkostenabrechnung weist dann, wie immer, die auf die einzelnen Wohnungen und Eigentümer entfallenden Heizkosten aus. In der Heizkostenabrechnung ist dann die Ersparnis durch den Dezember-Abschlag bereits enthalten. Es profitiert quasi jeder Eigentümer / Mieter in dem Verhältnis, in dem er an den gesamten Heizkosten beteiligt ist.

Bei Fragen zur Vorgehensweise oder Abrechnung helfen wir auch gerne per E-Mail weiter.

Startschuss für Präsenz-Eigentümerversammlungen ab März 2022

Derzeit gilt in Bayern die 15. BaylfSMV. In ganz Mittelfranken gilt für die Gastronomie und Hotellerie derzeit die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet).

Das bedeutet, dass wir wieder Versammlungen abhalten dürfen. Unsere dreifach-geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung zu begrüßen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zuerst die Objekte eingeladen werden, bei denen bereits die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres vorliegen. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung oder eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung mitsamt den Abrechnungsunterlagen per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich „normale“ Versammlungs-Saison!

3G-Regelung für Eigentümerversammlungen

Seit dem 2. September 2021 gilt in Bayern die 14. BaylfSMV. Es wird von der lokalen Sieben-Tage-Inzidenz als Leitindikator für Regelungen abgerückt. Stattdessen regelt künftig eine „Krankenhausampel“, die auf der Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems beruht, mögliche Einschränkungen.

Die 3G-Regel gilt ab einer Inzidenz von 35 in praktisch allen Innenräumen, also auch in Gastronomie und Hotellerie.  Somit bleiben Versammlungen in Innenräumen weiterhin zulässig. Für alle Gäste der Gastronomie besteht allerdings eine OP-Maskenpflicht bis zum Tisch. Weiterhin muss der 3G-Status vor Betreten geschlossener Räume geprüft werden. Der Testnachweis bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt.

Unsere vollständig geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung begrüßen zu dürfen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht alle Eigentümerversammlungen auf einmal abhalten können. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Kategorie: WEG-Verwaltung

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