Startschuss für Präsenz-Eigentümerversammlungen ab März 2022

Derzeit gilt in Bayern die 15. BaylfSMV. In ganz Mittelfranken gilt für die Gastronomie und Hotellerie derzeit die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet).

Das bedeutet, dass wir wieder Versammlungen abhalten dürfen. Unsere dreifach-geimpften Mitarbeiter freuen sich, Sie bald wieder in einer Präsenz-Eigentümerversammlung zu begrüßen. 

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass zuerst die Objekte eingeladen werden, bei denen bereits die Abrechnungsunterlagen des vergangenen Wirtschaftsjahres vorliegen. Es werden nach und nach alle Objekte abgearbeitet und Einladungen zur Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer versandt.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen bezüglich dem Bearbeitungsstand der Abrechnung oder eines Termins für die nächste Eigentümerversammlung abzusehen. Alle Wohnungseigentümer erhalten zu gegebener Zeit mindestens 3 Wochen vor der Eigentümerversammlung eine schriftliche Einladung mitsamt den Abrechnungsunterlagen per Post.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die behördlichen Vorgaben stetig ändern können. Wir versuchen Sie aber dennoch in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich „normale“ Versammlungs-Saison!

Schlagwort: Abrechnung

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